Verfahren u. Vorrichtung zum Löschen v. Feuer

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Die erfindungsgemäße Vorrichtung zeichnet sich aus d. eine Einrichtung zur getrennten Zufuhr von Wasser u. Schaum sowie zur Abgabe derselben in Form eines gemeinsamen, gebündelten Strahls. Vorteil: Maximaler Transport des Schaums durch Wasserstrahl.

Laufzeit: Projekt abgeschlossen
Ort: Deutschland
Kategorie(n): Wissenschaft & Innovation
Projektstatus: öffentlich
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Projektbeschreibung
Die erfindungsgemäße Vorrichtung zeichnet sich aus d. eine Einrichtung zur getrennten Zufuhr von Wasser u. Schaum sowie zur Abgabe derselben in Form eines gemeinsamen, gebündelten Strahls. Vorteil: Maximaler Transport des Schaums durch Wasserstrahl.
Aktuell bekannte Löschverfahren von Feuer Die Erfindung richtet sich auf ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Löschen von Feuer mittels wenigstens einer die Flammen erstickenden Substanz. Es ist bekannt, Brände mit Schaum zu löschen. Dabei wird der Schaum zu dem Brand transportiert und entfaltet dort über den kühlenden Effekt, der mit der Verdampfung von Wassers ausgelöst werden kann, hinaus einen die Flammen erstickenden Effekt, weil durch den Schaumteppich die Sauerstoffzufuhr zu den glühenden Stoffen unterbrochen wird. Daher ist diese Löschmethode wirkungsvoller als die Brandlöschung mit reinem Wasser, welches keinen Schaumteppich ausbildet und demzufolge einen solchen, die Flammen erstickenden Effekt nicht hat. Üblicherweise wird der Schaum unter Druck versprüht und dadurch zum Brandherd geleitet. Ein Nachteil der dazu verwendeten Schaumlöschanlagen ist allerdings die kleine Entfernung, über die solche Geräte den Schaum versprühen können. Denn Schaum ist relativ leicht und wird deshalb von der stehenden oder als Folge der Temperaturentwicklung bei einem Brand aufsteigenden Luft schnell gebremst oder abgelenkt. Als Folge davon ist es ein Problem, derartigen Schaum bei Bränden von hohen Gebäuden, insbesondere Hochhäusern, und bei Großbränden, beispielsweise von Erdölbehältern, einzusetzen, weil man dafür in solchen Fällen nicht nahe genug an den Brand herankommt. Die Anforderung an die Erfindung Daraus resultiert das die Erfindung initiierende Problem, bei der Löschung von Bränden mittels Schaum die Entfernung zu erhöhen, über welche hinweg der Schaum ohne Verlust an Brandlöscheffizienz transportiert werden kann. Erfindungsgemäß gelingt die Lösung dieses Problems dadurch, dass Wasser sowie eine die Flammen erstickende Substanz gemeinsam versprüht werden. Wasser hat eine vergleichsweise hohe Dichte bzw. Masse, und es ist daher vergleichsweise einfach, mit Wasser einen relativ harten Strahl zu erzeugen, bspw. durch einen entsprechend hohen Druck, um Wasser über viele Meter hinweg transportieren zu können, bspw. über 30 bis 50 m oder noch mehr. Dadurch wird im Bereich des Wasserstrahls eine entsprechende, mehr oder weniger parallele Luftbewegung erzeugt. Diese trägt die Flammen erstickende Substanz deutlich weiter als stehende oder sogar aufsteigende Luft. Das Verfahren mit Löschsubstanzen Als eine die Flammen erstickende Substanz kann ein Schaum versprüht werden, und/oder eine schaumerzeugende Substanz, die erst während des Versprühens - bspw. einem infolge einer Druckentspannung austretenden, zunächst gelösten Gas, bspw. Kohlensäure, und/oder durch Vermischen und/oder Reaktion mit einer zweiten Substanz, bspw. mit dem Wasser, in Schaum verwandelt wird. Ferner ist es möglich, eine Substanz zu versprühen, die bei hohen Temperaturen in unbrennbare Gase zerfällt, ohne dabei Sauerstoff freizusetzen, so dass die Sauerstoffzufuhr unterbunden wird. Dabei kann eine die Flammen erstickende Substanz in flüssiger, gelartiger oder schaumartiger Konsistenz versprüht werden. Ein entsprechend harter Strahl aus Wasser ist in der Lage, alle diese Substanzen zum Brandherd zutragen. Eine die Flammen erstickende Substanz läßt sich auch in Form einer Lösung versprühen, um eine den Sprühvorgang begünstigende Viskosität bzw. Dünnflüssigkeit zu erzeugen. Vorzugsweise werden wenigstens zwei Substanzen gleichzeitig versprüht, insbesondere Wasser und wenigstens eine die Flammen erstickende Substanz. Alternativ oder kumulativ dazu ist es auch möglich, dass wenigstens zwei Substanzen intervallartig abwechselnd versprüht werden; dies empfiehlt sich insbesondere dann, wenn ein Schaum und eine bei hohen Temperaturen in unbrennbare Gase zerfallende Flüssigkeit gemeinsam versprüht werden soll, um solchenfalls eine die Wirksamkeit reduzierende Reaktion vor dem Auftreffen auf dem Brandherd zu vermeiden. In diesem Fall lassen sich die Portionsmengen der wechselweise bzw. intervallartig versprühten Substanzen anhand der Intervalle bestimmen, für die jeweils eine Substanz versprüht wird, bzw. anhand der Relation der Intervalle beider Substanzen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, das Wasser in Form eines hohlen Strahls zu versprühen, innerhalb desselben wenigstens eine die Flammen erstickende Substanz versprüht wird. Mit einem solchen Wasserstrahl wird - quasi als Fortsetzung eines Schlauches - ein Hohlraum geschaffen, innerhalb desselben die Flammen erstickende Substanz in eine bestimmte Richtung geführt wird. Direkt über dem Brandherd addieren sich dann die feuerhemmenden Wirkungen von Wasser und der die Flammen erstickenden Substanz, indem einerseits durch das verdampfende Wasser die Temperatur gesenkt wird und andererseits durch einen Schaumteppich od. dgl. die Flammen erstickt werden. Eine erfindungsgemäße Vorrichtung zeichnet sich aus durch eine Einrichtung zur getrennten Zufuhr von Wasser und Schaum sowie zur Abgabe derselben in Form eines gemeinsamen, gebündelten Strahls. Vorteile und Technik der Erfindung Indem sich solchermaßen der Schaum und das Wasser erst an oder nach einem derartigen Sprühkopf vermischen, wird die Dichte des Wassers nicht reduziert, und es läßt sich ein maximal harter Wasserstrahl erzeugen. Außerdem ist es dadurch möglich, das Wasser einem maximalen Druck auszusetzen, ohne dass dieser Druck durch eine Kompression des Gases in den Schaumbläschen herabgesetzt würde. Die Härte des Wasserstrahls bestimmt jedoch maßgebend die erreichbare Strahlweite, an welcher der Schaum sodann mehr oder weniger passiv teilhat. Vorzugsweise ist die Einrichtung zur Abgabe von Wasser und wenigstens einer die Flammen erstickenden Substanz als Sprühkopf ausgebildet mit getrennten Anschlüssen für einen Wasserschlauch einerseits und einen Schlauch für Schaum od. dgl. andererseits. Der Schlauch für den Schaum kann dabei mit einer Maschine zur Schaumerzeugung verbunden sein. Der Schaum kommt also vor dem Austreten aus dem Sprühkopf nicht mit dem Wasser in Berührung, so dass er beim Austreten eine optimale bzw. einstellbare Konsistenz aufweist. Aus dem selben Grund sollte die Einrichtung zur Abgabe von Wasser und wenigstens einer die Flammen erstickenden Substanz als Sprühkopf ausgebildet sein mit getrennten Hohlleitungen für das Wasser einerseits und für den Schaum od. dgl. andererseits. Eine Vermischung kann daher frühestens nach dem Austreten aus dem Sprühkopfeintreten. Gebrauchsmuter vorhanden. Autor: Dipl. Ing. Limonow, Aleksej
 
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